Ein Prä­ze­denz­fall schreibt Geschichte

Tore Renbergs historischer Roman erzählt von der ersten Anwendung der „Lungenschwimmprobe“ im barocken Sachsen. Karoline Hippe und Ina Kronenberger haben den Roman aus dem Norwegischen übersetzt. Von

Buchcover des Romans Die Lungenschwimmprobe von Tore renberg. Auf dem Cover ist die Zeichnung einer Lunge vor dunkelgrünem Hintergrund und der Untertitel Verteidigung einer jungen Frau, die des Kindsmords bezichtigt wurde.
Cover des Romans Lungenschwimmprobe. Hintergrundbild: Slava Pertsev via Unsplash

Ein Gerichts­pro­zess wegen Kinds­mor­des – das ist der Aus­gangs­punkt von Tore Ren­bergs ers­tem his­to­ri­schen Roman Die Lun­gen­schwimm­pro­be. In der deut­schen Über­set­zung von Karo­li­ne Hip­pe und Ina Kro­nen­ber­ger bleibt die Erzäh­lung dem Stil und Erschei­nungs­bild der nor­we­gi­schen Ori­gi­nal­aus­ga­be treu: Titel und Unter­ti­tel wur­den wört­lich über­tra­gen, und auch die ana­to­mi­sche Dar­stel­lung einer Lun­ge auf dem Cover wur­de unver­än­dert über­nom­men. Ren­bergs Werk bewegt sich geschickt an der Schnitt­stel­le von Fak­tua­li­tät und Fik­ti­on. Obwohl his­to­ri­sche Quel­len den Rah­men für die Erzäh­lung bie­ten, muss der Autor immer wie­der die Lücken der Geschichts­schrei­bung fül­len – etwa, weil die Pro­zess­ak­ten zum im Roman ver­han­del­ten Fall heu­te als ver­schol­len gel­ten, mög­li­cher­wei­se zer­stört durch den säch­si­schen Staat.

Die Lun­gen­schwimm­pro­be nimmt die Leser*innen mit ins baro­cke Sach­sen des 17. Jahr­hun­derts. Hier wird 1681 die fünf­zehn­jäh­ri­ge Anna Voigt vom Gut Greit­schütz wegen Unzucht, Geburt im Gehei­men und Tötung ihres Kin­des ange­klagt. Als Anwalt steht ihr der spä­te­re Mit­be­grün­der der Uni­ver­si­tät von Hal­le, Chris­ti­an Tho­ma­si­us, zur Sei­te. Die Obduk­ti­on von Anna Voigts Kind über­nimmt der Stadt­phy­si­cus von Zeitz, Johan­nes Schrey­er. Die­ser wen­det bei der Obduk­ti­on des Leich­nams erst­ma­lig die soge­nann­te Lun­gen­schwimm­pro­be an, mit der fest­ge­stellt wer­den kann, ob ein Kind tot oder leben­dig zur Welt gekom­men ist.

Zur Durch­füh­rung der Pro­be wird dem Leich­nam die Lun­ge ent­nom­men und die­se ins Was­ser gelegt. Schwimmt die Lun­ge oben, ist Luft in ihr, was ein untrüg­li­ches Zei­chen dafür ist, dass das Kind außer­halb des Mut­ter­leibs gelebt und sei­nen ers­ten Atem­zug gemacht hat. Sinkt die Lun­ge hin­ge­gen im Was­ser ab, ist das Gegen­teil der Fall und es muss sich um eine Tot­ge­burt han­deln. Die durch Johan­nes Schrey­er im Fall Anna Voigt durch­ge­führ­te Lun­gen­schwimm­pro­be gilt heu­te als die Geburts­stun­de der moder­nen Rechtsmedizin. 

Die Lun­ge von Annas Kind schwimmt nicht, son­dern geht unter. Trotz­dem ergeht gegen Anna das Urteil Fol­ter. Denn der medi­zi­ni­schen Pro­be Schrey­ers sowie Tho­ma­si­us’ logisch geführ­ten Argu­men­ta­tio­nen, die Anna von ihrer Schuld frei­spre­chen, wird kein Glau­be geschenkt. Unter Fol­ter soll Anna daher dazu gebracht wer­den die Wahr­heit zu sagen. Die Lun­gen­schwimm­pro­be erzählt von einer Umbruch­zeit. Von einer Zeit, in der kon­ser­va­ti­ve Kräf­te der Wis­sen­schaft im Weg stan­den. Dar­auf ver­weist auch das dem Buch vor­an­ge­stell­te Motto:

Den nye tiden had­de inn­trådt,
men vi gjor­de mot­stand.
P.O. Enquist, Lewis rei­se, 2001

Die neue Zeit war ange­bro­chen,
aber wir setz­ten uns ihr zur Wehr.
P.O. Enquist, Lewis Rei­se (aus dem Schwe­di­schen von Wolf­gang Butt)

Im baro­cken Sach­sen des 17. Jahr­hun­derts war die Gesell­schaft stren­gen Regeln unter­wor­fen und die kirch­li­chen Leh­ren beherrsch­ten das Welt­bild. Für wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se und Metho­den, wie die der Rechts­me­di­zin sowie Ver­nunft­s­den­ken gene­rell, war dar­in kein Platz. Als Weg­be­rei­ter der Auf­klä­rung hat­ten Chris­ti­an Tho­ma­si­us und Johan­nes Schrey­er daher mit gro­ßen Wid­rig­kei­ten zu kämpfen.

Tore Ren­berg lässt den Leser die­sen Kampf selbst nach­voll­zie­hen, indem er in Die Lun­gen­schwimm­pro­be den Gerichts­falls Anna Voigt nicht zusam­men­hän­gend erzählt, son­dern immer wie­der unter­bro­chen durch die Geschich­ten der Neben­fi­gu­ren. Wie die kon­ser­va­ti­ven Kräf­te in Sach­sen, die Anna Voigt von Dezem­ber 1684 bis Juni 1687 inhaf­tiert hiel­ten (eine außer­ge­wöhn­lich lan­ge Zeit für die dama­li­gen Ver­hält­nis­se), brei­tet Ren­berg damit den Man­tel des Ver­ges­sens über den Fall Anna Voigt. Eini­ge Leser wer­den das Buch daher viel­leicht zur Sei­te legen, weil sie sich nicht durch die Neben­rol­len „hin­durch kämp­fen“ wol­len, um Anna wie­der zu begeg­nen. Dann ist der Kampf ver­lo­ren und Anna ver­ges­sen. Ande­re wie­der­um wer­den den Neben­fi­gu­ren fol­gen – mit ihnen „kämp­fen“. Und so zu Anna zurück­keh­ren und ihre Geschich­te vor dem Ver­ges­sen bewahren. 

Die Lun­gen­schwimm­pro­be mag auf­grund der Aus­führ­lich­keit, mit der Ren­berg erzählt, an man­chen Stel­len lang­at­mig wir­ken. Doch der lang­sa­me Rhyth­mus des Romans steht in Ein­klang mit dem lang­sa­men Lebens­rhyth­mus des 17. Jahr­hun­derts. Gebro­chen wird die­ser Rhyth­mus nur in den „Büchern“ zwei, vier und sie­ben, in denen von der Rache des Vaters erzählt wird. Hier herrscht ein schnel­ler Erzähl­rhyth­mus vor. Bewirkt wird die­ser durch kurz gehal­te­ne Erzähl­ab­schnit­te, in denen der Vater als Ich-Erzäh­ler auf­tritt und das Erzähl­te sich in Form einer kon­stan­ten gedank­li­chen Unter­re­dung, die an Anna gerich­tet ist, präsentiert. 

Man merkt der Über­set­zung von Hip­pe und Kro­nen­ber­ger ein gutes Gespür für den Wech­sel zwi­schen Rhyth­men und Ton­la­gen an. In die­sen Abschnit­ten zie­hen sie etwa kur­ze For­mu­lie­ren wort­ge­treue­ren Über­set­zung vor. So wird zum Bei­spiel „I den fire år lan­ge søv­nen, Anna. I godt og vel fire år“ kurz und knapp als „Vier Jah­re Schlaf, Anna. Vier lan­ge Jah­re“ über­setzt. Oder bei der For­mu­lie­rung: „Jeg spratt opp av sen­gen, jeg gikk til spei­let, jeg kikket i det, å fy“, die jeweils wie­der­ho­lend mit „jeg“ (dt. „ich“) beginnt, ver­kür­zend die drit­te Wie­der­ho­lung weg­ge­las­sen. „Ich sprang aus dem Bett, ich trat vor den Spie­gel, schau­te hin­ein, pfui!“. Durch die Ver­knap­pun­gen tritt auch in der deut­schen Über­tra­gung der schnel­le Erzähl­rhyth­mus deut­lich hervor.

Im Kapi­tel „Der Kor­ri­dor“ taucht Ren­berg selbst als Ich-Erzäh­ler auf und berich­tet von sei­ner Recher­che-Arbeit im Jahr 2022. Dabei rich­tet er sich wie Annas Vater beim Erzäh­len in einer Art gedank­li­chem Gespräch an Anna und beklagt dabei die Unter­drü­ckung der Frau durch den Mann.

[…] det går ikke an å si det på noen annen måte, his­to­ri­en om ver­den er også fortel­lin­gen om menns behov for å hol­de kvin­ner nede.

[…] anders kann man es nicht sagen, die Geschich­te der Welt ist auch die Geschich­te des männ­li­chen Bedürf­nis­ses, Frau­en kleinzuhalten.

Iro­ni­scher­wei­se führt Ren­berg mit der Form, die er für die Ich-Erzäh­lung von Annas Vater und sich selbst wählt, die Unter­drü­ckung der Frau­en­stim­me fort, denn eine Ant­wort Annas bleibt stets aus. Über das gan­ze Werk betrach­tet, blei­ben Frau­en­stim­men im All­ge­mei­nen und die Stim­me von Anna im Beson­de­ren eher lei­se. Zu Beginn des Werks ist Annas Stim­me noch deut­lich hörbar: 

„Ich will nur mein Kind zurück. Es war ein klei­nes Mäd­chen, gelieb­ter Vater, sie hat­te die drol­li­ge Unter­lip­pe unse­rer Fami­lie, und ich woll­te sie Maria nen­nen, nach der lie­ben Frau Mama. Ich woll­te sie ganz dicht am Kör­per tra­gen und mich in einer Hüt­te im Wald verstecken […]“. 

Doch im Lau­fe der Erzäh­lung wird ihre Stim­me immer lei­ser, bis sie am Ende der Erzäh­lung einer Außen­sicht weicht: „Noch am sel­ben Abend wur­de Anna im Ober­ge­schoss des Hos­pi­tals ein­quar­tiert, sie wur­de an ein Bett geket­tet, über­wacht und gepflegt. Sie war sich nicht mehr sicher, ob das Kind, um das sie sich in der Hüt­te geküm­mert hat­te, wirk­lich exis­tier­te. War es nur ein schö­ner Traum gewe­sen?“. Dadurch bleibt die Figur Anna dem*der Leser*in eher fern.

Ren­bergs Text zeich­net sich durch ste­ten Per­spek­tiv­wech­sel und die Ver­mi­schung von ver­schie­de­nen Gen­res aus. Der Roman ent­hält unter ande­rem Pro­sa, Geset­zes­tex­te, Gebe­te, Brie­fe und Sonet­te. Ren­berg ver­sucht in sei­nem Erzäh­len den tat­säch­li­chen Ereig­nis­sen so wahr­heits­ge­treu wie mög­lich zu fol­gen, indem er sich an his­to­ri­schen Quel­len ori­en­tiert. Auch das Ein­brin­gen der ver­schie­de­nen Text­gen­res kann dar­in begrün­det lie­gen, wird der*die Leser*in durch die­se doch in die Zeit des 17. Jahr­hun­derts und die damals in Sach­sen vor­herr­schen­den Gesell­schafts- und Rechts­kon­ven­tio­nen ein­ge­führt. So erklärt ein Aus­zug aus dem deut­schen Straf­ge­setz­buch von 1532 Arti­kel 131 beispielsweise: 

„Jene Frau­en, die ein leben­di­ges oder wohl­ge­bil­de­tes Kind gebo­ren haben und es heim­lich, bös­wil­lig, vor­sätz­lich töten, wer­den gewöhn­lich leben­dig begra­ben und gepfählt. Um die damit ver­bun­de­ne Ver­zweif­lung zu ver­hin­dern, kann die besag­te Übel­tä­te­rin indes auch ertränkt wer­den, soll­te das Gericht Zugang zu einer geeig­ne­ten Was­ser­stel­le haben“. 

Dass der­lei Geset­ze nicht nur in den Rechts­bü­chern nie­der­ge­schrie­ben waren, son­dern sich auch den Köp­fen der Men­schen fest­ge­setzt hat­ten, zeigt sich im Gebet der Köchin der Fami­lie Greit­schütz, die erklärt:

„[…] das Schlimms­te, was ein Mensch tun kann, schlim­mer als Heu­che­lei, schlim­mer als Hure­rei, schlim­mer als Dieb­stahl, schlim­mer als Zau­be­rei, ist, im Gehei­men ein Kind zu zeu­gen, sei­ne Geburt geheim zu hal­ten, um dann aus Bös­wil­lig­keit […] sein unschul­di­ges Kind zu töten“.

Den Über­set­ze­rin­nen Hip­pe und Kro­nen­ber­ger spielt hier in die Kar­ten, dass Ren­berg viel­fach deutsch­spra­chi­ge his­to­ri­sche Quel­len zitiert. So bleibt ihnen bei­spiels­wei­se die schwie­ri­ge Auf­ga­be erspart, das Sonett von Andre­as Gry­phi­us in Kapi­tel 41 über­tra­gen zu müs­sen. Hier ist es der Ori­gi­nal­text, der die Über­set­zungs­leis­tung erbrin­gen muss­te, da das Sonett für die nor­we­gi­schen Leser in ihre Spra­che über­tra­gen wur­de. Nichts­des­to­trotz ist die über­set­ze­ri­sche Arbeit im All­ge­mei­nen und ins­be­son­de­re, wenn es sich wie hier um einen his­to­ri­schen Erzähl­stoff han­delt, für die Übersetzer*innen auch immer mit dem Erwerb von Sach­kennt­nis und dem­entspre­chend mit viel Recher­che­ar­beit ver­bun­den. Zudem wur­den, wie die Über­set­ze­rin­nen am Ende des Buches anmer­ken, län­ge­re vor­lie­gen­de Ori­gi­nal­quel­len wie der oben zitier­te Aus­zug aus dem deut­schen Straf­ge­setz­buch in Anleh­nung an den nor­we­gi­schen Aus­gangs­text in ein moder­nes Deutsch übertragen. 

Ren­berg gibt der Lun­gen­schwimm­pro­be eine Spra­che, die zwar modern zwecks Les­bar­keit aber doch alter­tüm­lich ange­haucht ist. Wie er im Nach­wort erklärt, ver­zich­tet er bewusst auf Wör­ter wie „Epi­de­mie“ oder „Panik“, da die­se in der Zeit, von der erzählt wir, noch nicht exis­tier­ten. Zudem sei er mit den dama­li­gen Tra­di­tio­nen der deut­schen Namens­ge­bung frei umge­gan­gen. Oft benutzt er die zu Annas Zeit übli­che Endung ‑in für Frau­en­nach­na­men. So wird aus Frau Voigt, Frau Voigtin oder aus Frau Schrey­er, Frau Schreye­rin. Außer­dem lässt Ren­berg gera­de im juris­ti­schen Kon­text ger­ne latei­ni­sche Begrif­fe in sei­nen Text mit­ein­flie­ßen. In der deut­schen Über­set­zung fällt eine Lati­ni­sie­rung beson­ders auf. Der Anwalt der Fami­lie Voigt Chris­ti­an Tho­ma­si­us wird durch­ge­hen­de als „Herr Advo­ca­tus“ ange­spro­chen. In der nor­we­gi­schen Ori­gi­nal­fas­sung wird nicht auf die lati­ni­sier­ter Anre­de zurück­ge­grif­fen. Hier wird Tho­ma­si­us ledig­lich als «Herr Advo­kat» bezeichnet. 

Als die Anre­de zum ers­ten Mal auf­taucht, ist es Chris­ti­an Tho­ma­si­us’ Frau, die sie ver­wen­det. Da anders als in der nor­we­gi­schen Fas­sung in der Über­set­zung von Hip­pe und Kro­nen­ber­ger sich die Ehe­paa­re duzen und nicht sie­zen, erweckt die Anre­de „Herr Advo­ca­tus“ hier im Gegen­satz zur Ori­gi­nal­fas­sung fast den Anschein, als wür­de Tho­ma­si­us’ Frau ihn mit der Anre­de necken wol­len. Wei­ter wirkt die lati­ni­sier­te Anre­de Tho­ma­si­us’ in der deut­schen Fas­sung etwas unpas­send, da in der Erzäh­lung geschil­dert wird, dass gera­de Tho­ma­si­us sich für eine deut­sche Stan­dard­spra­che nach fran­zö­si­schem Vor­bild aus­spricht und die Dreis­tig­keit besitzt eine Vor­le­sung in deut­scher statt wie in der dama­li­gen Zeit üblich in latei­ni­scher Spra­che anzukündigen.

Ver­gleicht man Tore Ren­bergs Ori­gi­nal­fas­sung mit der Über­set­zung von Kro­nen­ber­ger und Hip­pe, mögen sol­che über­set­ze­ri­schen Details auf­fal­len, jedoch funk­tio­niert der deut­sche Text bei eigen­stän­di­ger Betrach­tung sehr gut. Den bei­den Über­set­ze­rin­nen gelingt die außer­ge­wöhn­li­che Leis­tung, einen Text in nor­we­gi­scher Spra­che, der in gro­ßem Umfang auf neu­hoch­deut­schen Ori­gi­nal­quel­len beruht, in ein aktu­el­les Deutsch zu ver­wan­deln, das zugleich modern und archa­isch wirkt.

Mit der Über­set­zung von Die Lun­gen­schwimm­pro­be erhält ein Kapi­tel der deut­schen Geschich­te eine Stim­me, das noch nie zuvor Gehör gefun­den hat und weder in der Film­kunst noch in der Lite­ra­tur bis­lang the­ma­ti­siert wur­de. Der Roman schlägt die Brü­cke vom 17. ins 21. Jahr­hun­dert. Er zeigt auf, wie in der Zeit von Anna Voigt Grund­stei­ne für die heu­ti­gen Kin­der- und Frau­en­rech­te sowie Mei­nungs­frei­heit gelegt wur­den. In Anbe­tracht der gro­ßen Bedeu­tung die­ser geschicht­li­chen Zeit ist es etwas bedau­er­lich, dass der Anhang mit den his­to­ri­schen Quel­len (Per­so­nen­re­gis­ter, Kar­ten und Illus­tra­tio­nen sowie Lite­ra­tur- und Quel­len­ver­zeich­nis) der deut­schen Über­tra­gung nur in digi­ta­ler Form ange­fügt wur­de. Die­ser Kri­tik­punkt ver­mag aber nicht die Leis­tung der Über­set­ze­rin­nen zu schmälern. 


Tore Ren­berg | Ina Kro­nen­ber­ger | Karo­li­ne Hip­pe

Die Lun­gen­schwimm­pro­be



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